Betriebliche Altersvorsorge – Staatlich geförderte Zusatzrente für Arbeitnehmer

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine wichtige Säule der Altersvorsorge und wird staatlich gefördert. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten ein bAV-Modell anzubieten. Allerdings entscheidet der Arbeitgeber, ob und wie er sich an den Kosten beteiligt. Eine Verpflichtung für den Arbeitnehmer zum Abschluss besteht nicht.

Anspruch auf Entgeltumwandlung

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf Entgeltumwandlung – das bedeutet, dass ein Teil des Bruttolohns steuerbegünstigt in eine Zusatzrente investiert werden kann. So wird das Einkommen effektiv für das Alter angelegt und gleichzeitig steuerlich entlastet.

Finanzierungsmodelle der bAV

  • Arbeitgeberfinanzierte Beiträge: Der Arbeitgeber zahlt als freiwillige Zusatzleistung zur regulären Vergütung.
  • Arbeitnehmerfinanzierte Beiträge: Über Entgeltumwandlung wird ein Teil des Gehalts für die bAV verwendet.
  • Mischmodelle: Kombination aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen.

Mehr als nur eine Zusatzrente

Die betriebliche Altersvorsorge kann weit mehr leisten als nur eine zusätzliche Altersrente. Sie umfasst oft auch:
  • Berufsunfähigkeitsabsicherung
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Invaliditätsversorgung
Diese Zusatzleistungen bieten wertvolle finanzielle Sicherheit – gerade in Zeiten, in denen gesetzliche Leistungen zurückgehen oder schwerer zu erhalten sind.

Steuerliche Vorteile und Sozialversicherungsersparnis

Die Beiträge zur bAV sind je nach Durchführungsweg steuerfrei oder steuerermäßigt. Die spätere Rente wird dann im Rahmen der sogenannten nachgelagerten Besteuerung versteuert – meist zu einem geringeren Steuersatz im Rentenalter. Zusätzlich können Sozialversicherungsbeiträge gespart werden, da die umgewandelten Beträge oft sozialabgabenfrei sind.

Anlageformen der Beiträge

Der Gesetzgeber erlaubt verschiedene Durchführungswege zur Anlage der bAV-Beiträge, die unterschiedliche Sicherheiten und Renditechancen bieten. Dazu gehören u. a.:
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Direktzusage (Pensionszusage)

Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein unverzichtbares Instrument zur Sicherung des Lebensstandards im Alter. Mit staatlicher Förderung, steuerlichen Vorteilen und zusätzlichen Absicherungen wie Berufsunfähigkeit bietet die bAV Arbeitnehmern ein umfassendes Sicherheitsnetz für die Zukunft.
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